Arten Datenblätter beim Kauf von Tieren im Zoohandel

Bereits seit 1.1.2005 sind die Gewerbetreibenden vom Gesetzgeber verpflichtet, ihre Kunden beim Kauf von Tieren über deren Bedürfnisse zu informieren (§ 8 Tierhaltungs-Gewerbeverordnung i.d.g.F.).
Im Zuge dieser Informationspflicht müssen vom Händler Datenblätter über die betreffenden Arten an den Kunden übergeben werden, deren Formulierungen auf wissenschaftlichen Hintergründen basieren muss. Seitens des ÖVVÖ und seiner Vereine wollen wir die Kunden auffordern, auch von diesem Recht Gebrauch zu machen. Also fordern Sie im Handel das nächste Mal bei Ihrem Einkauf diese Datenblätter ein.

[veröffentlicht: ATA, Jänner 2015]

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